Arbeitsunfälle: Unverhofft kommt oft!

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von: am: 24.04.2012 in: Versicherungsfragen

Diese Woche Samstag, den 28. April, ist Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Ein wichtiges Thema! Deshalb versorgen wir Euch diese Woche mit Beiträgen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz!

Und los gehts mit unserem Beitrag zum Thema Arbeitsunfälle:

Auch ich hatte einmal einen Arbeitsunfall!
Ich schnitt mir seinerzeit während der Zwischenprüfung in den Finger. Bis auf den Knochen.
Der hernach dick verbundene Mittelfinger sorgte bei vielen Menschen für Erheiterung, die Narbe und die entstandene Beule sind bis heute deutlich sichtbar.

Wirklich schlimm war die Verletzung nicht und im Krankenhaus behandelte mich ein junger, gut aussehender AiP. ;-)
So weit, so gut.
Jedoch konnte ich mit meiner eingeschränkten rechten Hand nicht arbeiten.
Und ab da lief es anders, als bei einem ordinären Schnupfen …

Ich hatte einen Arbeitsunfall. Ist dafür die Unfallversicherung zuständig?

Nach der Erstbehandlung im Krankenhaus erhielt ich eine Überweisung. Diese war jedoch nicht für meinen eigentlichen Hausarzt, sondern für einen sogenannten Durchgangsarzt.

Warum das?

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung.
Ist man nach dem Arbeitsunfall mehr als 3 Kalendertage arbeitsunfähig oder wird die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauern, muss die Behandlung über einen Durchgangsarzt erfolgen.
Der Durchgangsarzt behandelt den Verunfallten und regelt darüber hinaus die Erstattung durch die gesetzliche Unfallversicherung – dies kann und darf ein Arzt ohne eine solche Zulassung nicht!
Daher ist nach einem Arbeitsunfall immer ein solcher Durchgangsarzt involviert.
Sollte die Behandlung nur durch einen Spezialisten durchführbar sein (Durchgangsärzte sind i.d.R. Chirurgen mit Schwerpunkt Unfallchirurgie), erfolgt eine Überweisung.
Ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, kommt man in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht nur die unmittelbar entstehenden Behandlungskosten, sondern auch alle durch den Unfall entstandenen Folgekosten.
Sie zahlt auch Sachleistungen (z.B. Heil- und Hilfsmittel), Renten (z.B. Verletztenrente) und – wenn es ganz schlimm kommt – sogar ein Sterbegeld.

Jedoch zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und Wegeunfällen (das sind Unfälle auf dem Weg von bzw. zur Arbeit).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern z.B. auch auf Kindergartenkinder, Schüler und Studenten.
Dennoch ist ein großer Teil nicht versichert – nämlich mindestens all das, was Ihr in Eurer Freizeit macht (z.B. Sport).
Daher empfehle ich immer den Abschluss einer privaten Unfallversicherung! Die zahlt dann nicht nur bei Unfällen während Eurer Freizeit, sondern zusätzlich (!) auch bei Arbeitsunfällen.


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