Ab wann gilt die Versicherung gegen Unwetterschäden– ab sofort oder auch rückwirkend?

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von: am: 29.12.2011 in: Versicherungsfragen

In der Versicherungswirtschaft gibt es ein Sprichwort:
„Ein brennendes Haus kann nicht versichert werden.“

Das gleiche gilt für alle anderen Risiken der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es nicht.

Hausrat oder Wohngebäude? Oder doch beides?

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von: am: 02.09.2010 in: Versicherungsfragen

Nicht nur bei den Kollegen aus der Telefonie, sondern auch hier in der Korrespondenz stellen uns Kunden Fragen, die immer wieder kommen.

Hausbrand

Foto: http://www.schornsteinfegermeister.de/

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