In der Versicherungswirtschaft gibt es ein Sprichwort:
„Ein brennendes Haus kann nicht versichert werden.“
Das gleiche gilt für alle anderen Risiken der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es nicht.
In der Versicherungswirtschaft gibt es ein Sprichwort:
„Ein brennendes Haus kann nicht versichert werden.“
Das gleiche gilt für alle anderen Risiken der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es nicht.