Die Hochzeit im Mai und diverse Missgeschicke

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von: am: 10.05.2013 in: Versicherungsfragen

Es ist schön, wenn im Mai wieder die Brautpaare tanzen und die Autokorsos hupen. Dabei ist dieser für viele schönste Tag des Lebens auch gleichzeitig vermutlich der mit Abstand teuerste. Dennoch sollte das Paar nicht für jeden Unsinn eine Versicherung abschließen.

Der Wonnemonat Mai ist wieder angebrochen, der klassische Monat also für das Ja-Wort vor dem Standesbeamten oder Altar. Es gibt schon ungewöhnliche Hochzeiten, wie dieses Video über einen nicht ganz alltäglichen Auszug aus der Kirche zeigt. Eine Hochzeit kann schon sehr, sehr lustig sein, zum Beispiel, wenn Braut und Pfarrer ins Wasser fallen.

Wann die Haftpflichtversicherung zahlt

Jetzt ist das Brautkleid womöglich ruiniert. Mindestens dieser bezifferbare Schaden muss also beglichen werden. Aber wer kommt dafür auf? Dafür gibt es eine einfache Regel: der Verursacher, also in diesem Fall der Trauzeuge. Ob dann auch die zuständige Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von ein paar Details ab: Ist nämlich der Trauzeuge ein Verwandter, dann zahlt sie nicht. Und auch beim Lebenspartner tritt sie nicht ein – angenommen, der Bräutigam hätte den Schubs verursacht, ist es also egal, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet ist oder nicht.

Sehr kompliziert wird es, wenn nun auch noch die komplette Hochzeit abgesagt wird. Denn der Verursacher und somit auch Versicherer hat durchaus ein Anrecht darauf, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. So könnte das Brautpaar dann auf vielen Kosten sitzen bleiben.

Es ist also in vielerlei Hinsicht besser, das Missgeschick mit Humor zu nehmen – auf jeden Fall hat dieses Brautpaar doch wirklich etwas, woran es sich ewig erinnern wird.

Spezielle Hochzeitsversicherungen sind eher unsinnig

Zuviel Spaß sollte man aber zumindest bei der alles entscheidenden Frage vor dem Standesamt vermeiden. Wer aus Scherz „nein“ sagt, hat womöglich Pech, wie ein Fall in Österreich zeigt. Denn der Standesbeamte versteht den Spaß qua Gesetz womöglich nicht – und dann gibt es eine Sperre und alle anschließenden Planungen werden kostspielig über den Haufen geworfen. Wobei es auf jeden Fall okay ist, auch mal zu lachen – dagegen hat auch der Beamte nichts.

Wenn übrigens die Braut doch nicht will, zahlt auch eine mögliche Hochzeitsversicherung nicht, die im gewissen Rahmen für die finanziellen Folgen einer Absage aufkommen kann. Allerdings ist die ohnehin ziemlich teuer, sodass der Sinn durchaus umstritten ist. Zumal: Viele Dinge lassen sich ja auch so – vielleicht mit Abschlägen – stornieren, wenn die Hochzeit wirklich ausfallen muss.

Nach der Hochzeit macht es hingegen durchaus Sinn, sich mal Gedanken über Versicherungen zu machen. Denn dabei kann das Paar viel Geld sparen. Bestes Beispiel: die Haftpflichtversicherung. Da sie ohnehin nicht die gegenseitigen Schäden von Lebenspartnern deckt, macht es keinen Sinn, zwei davon zu halten. Und der Paarvertrag ist deutlich günstiger als zwei Einzelverträge.

Rauchmelder: Schutzengel mit Alarmsignal

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von: am: 22.04.2013 in: Versicherungsfragen

Feuer in der Wohnung ist ein Albtraum. Viel gefährlicher, als die Flamme selbst, ist allerdings der giftige Rauch, der dabei entsteht. Rauchmelder sind hier ein wirksamer Schutz – und in vielen Bundesländern Pflicht.

Seit dem 1. April ist der Rauchmelder auch in Nordrhein-Westfalen bei Neubauten Pflicht, ab 2017 sollen dann dort alle Gebäude damit ausgestattet sein. Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren verpflichtende Regelungen zu Rauchmeldern erlassen.

Und dass dieser wichtig und richtig ist, zeigt die Statistik. Laut rauchmelder-lebensretter.de verunglücken so die meisten der Brandopfer nachts, nämlich 70 Prozent. Und 95 Prozent der Opfer sterben demnach nicht an den Flammen selbst, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung. Ein kleines Video erklärt: Selbst Herr Riecher kann zwar Kaffee erschnüffeln, nicht aber den Rauch im Schlaf.

Rauchmelder sind kostengünstiger Schutz

Dabei ist die Investition in einen Rauchmelder alles andere als teuer. Die Stiftung Warentest untersuchte im Januar verschiedene Rauchmelder. Das Ergebnis: Einerseits ist nur jeder zweite Rauchmelder „gut“. Andererseits gibt es „gute“ Rauchmelder aber schon ab 10 Euro pro Stück, etwa den von Ikea. Die Testsieger Ei Electronics Ei650 und FireAngel ST-620-DET kosten jeweils um die 28 Euro. Von der technischen und finanziellen Seite spricht also absolut nichts gegen einen Rauchmelder.

Anbringung des Rauchmelders ist wichtig

Damit er dann aber auch seine volle Wirkung entfalten kann, muss bei der Montage der Rauchmelder auf ein paar Kleinigkeiten geachtet werden. Grob zusammengefasst: Direkt unter der Decke und möglichst in oder nahe der Raummitte sollte der Rauchmelder angebracht werden. Sinnvoll ist er auf jeden Fall im Hausflur, aber auch im Schlafzimmer, wobei auch weitere Räume aufgerüstet werden können. Damit der Rauchmelder im Ernstfall auch funktioniert, sollte er einmal im Monat getestet werden.

Rauchmelder gewinnen: Wie ist dein Stand beim Rauchmelder?

Hast du dich schon mit dem Thema beschäftigt? Welche Räume möchtest du damit aufrüsten? Oder hast du schon mal einen Alarm erlebt? Ich bin mal mitten in der Nacht vom Rauchmelder geweckt worden – wer das nicht hört, ist schon tot! Problem dabei: Wie bekommt man das Ding wieder aus, ein wenig müde wäre ich fast von der Leiter gestürzt…

Schreibe hier in den Kommentaren deine Erlebnisse und Ideen. Die drei ersten Kommentare erhalten von der Asstel-Versicherung je einen Rauchmelder geschenkt, den von Ikea.

Übrigens: Wenn es zu einem Brand kommt, geht durch das Feuer und das Löschwasser viel zu Bruch. Für die Schäden am eigenen Inventar kommt dann die Hausratversicherung auf, bei der Asstel im Komfort-Tarif auch für Seng- und Schmorschäden oder für Verpuffung, Ruß und Rauch.

Vier Tipps für die Vorbereitung von Kindern auf Gefahrensituationen

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von: am: 18.03.2013 in: Versicherungsfragen
Der Schutz von Kindern ist wichtig - Image by © PhotoAlto/Corbis

Der Schutz von Kindern ist wichtig – Image by © PhotoAlto/Corbis

Ob auf den Schulweg, auf den Spielplatz oder zu Hause: Gefahren können überall lauern. Deshalb ist es wichtig, sein Kind früh genug auf Gefahrensituationen vorzubereiten. Vier Tipps, wie Sie die Sicherheit ihres Kindes erhöhen.

Tipp 1: Kind auf Gefahren im Straßenverkehr vorbereiten

Der Straßenverkehr ist eine Herausforderung für jedes Kind, denn Kinder denken, fühlen und handeln anders als Erwachsene. Das Kind kann frühzeitig trainiert werden, damit es sich im Straßenverkehr sicher verhält. Marion Steinbach, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Verkehrswacht, rät Eltern, mit ihren Kindern gemeinsam als Fußgänger die nähere Wohnumgebung zu erkunden und diejenigen Wege zu gehen, die das Kind später auch alleine zurücklegen soll. Sollte das Kind den Weg dann sicher zurücklegen kann, sollte dann ein Rollentausch vorgenommen werden: Jetzt ist es das Kind, das die Eltern begleitet, ihnen zeigt, wo sie aufpassen müssen.

Tipp 2: Kinder alleine zu Hause – Gefahren nicht unterschätzen

Irgendwann müssen auch kurze Einkäufe oder Termine ohne das Kind möglich sein. Schon die Komödie “Kevin allein zu Hause“ zeigt, was der Sprössling alles anstellen könnte. Sowohl Erwachsene als auch Kinder sollten sich auf diese Situation vorbereiten. Das Portal familie-und-tipps.de fordert dazu auf, zunächst als Elternteil einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören: Streichhölzer, Feuerzeuge und Kerzen in nicht erreichbare Höhen stellen, Chemikalien verschließen und Haushaltsgeräte ausstellen. Für den Notfall sollte die eigene Handynummer auf einer Kurzwahltaste liegen. Die wichtigsten Verhaltensregeln für das Kind:

  • Die Türe niemals öffnen, um Fremde reinzulassen.
  • Nicht ans Telefon gehen.
  • Das Haus nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  • Nicht mit Feuer oder Messern spielen.
  • Im Notfall die Eltern über die Kurzwahltaste anrufen oder bei den Nachbarn klingeln.

Es lohnt sich auch, das Kind zu testen!

Wenn dem Kind übrigens ein Unfall passiert, zahlt auch die Unfallversicherung der Asstel. In der Komfortvariante sind auch Impfschäden versichert und das „Rooming-In“ eines Elternteils im Krankenhaus wird bezuschusst.

Tipp 3: Bei Gefahr Notruf anrufen

Ein kleines Kind kann schon im frühen Alter lernen, wie es den Notruf 112 anruft. Dies bedarf allerdings ein wenig Übung. Eine einfache Möglichkeit: In einem Rollenspiel schlüpft das Kind mal in die Rolle eines Verletzten und mal in die eines Helfers und lernt so die Vorgehensweise spielerisch. Auch andere hier aufgelistete Gefahrensituationen können mit dem Kartenspiel „Sei stark. Sag Nein!“ spielerisch erlernt werden.

Tipp 4: Gefahren durch Gewalt und Missbrauch

In Deutschland werden laut polizeilicher Kriminalstatistik jährlich etwa 20.000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Mit bestimmten Verhaltensregeln gegenüber Fremden kann das Kind geschützt werden, denn starke Kinder werden seltener Opfer. Pampers rät zum Beispiel, Kindern zunächst beizubringen, nicht mit fremden Personen zu sprechen. Dem Kind sollte früh beigebracht werden, dass es eine fremde Person zuerst von einem Familienmitglied vorgestellt werden muss, bevor es mit dieser Person sprechen darf.

Andrea Schmelz vom Portal Elternwissen.com schlägt vor, dem Kind klar zu machen, dass es unter keinen Umständen mit fremden Menschen mitgehen oder gar in ein Auto steigen darf, egal was ihm versprochen wird. Auch dann nicht, wenn diese Person behauptet, die Eltern hätten sie geschickt oder den Eltern wäre etwas passiert. Außerdem sei es wichtig, dem Kind beizubringen, „Nein“ zu sagen, wenn es zu unangenehmen und komischen Berührungen sowohl durch Fremde als auch Verwandte kommt. So sollte dem Kind erlaubt werden, sich in dieser Situation tatkräftig mit Schreien, Bissen oder Tritten zu wehren und es sollte ermutigt werden, dies auch den Eltern mitzuteilen.

Sechs Tipps zum Hausbau und den Versicherungen

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von: am: 04.03.2013 in: Versicherungsfragen

Im Frühjahr ist der ideale Zeitpunkt für den Beginn des Hausbaus, dann, wenn das Wetter wieder besser wird. Ende Februar sollten die letzten Details geregelt werden.

Tipp 1: Haftpflichtrisiko versichern

Nicht nur, wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage bauen möchten, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung vor Beginn des Bauvorhabens sehr wichtig. Als Selbstnutzer können Sie sich eventuell auch über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichern, die Asstel deckt hier zum Beispiel Umbaumaßnahmen bis 100.000 Euro in bestimmten Tarifen ab. Ist dann das Haus fertiggestellt, ist auch eine Hausbesitzerhaftpflicht sehr sinnvoll, sofern das Haus nicht selbst bewohnt wird. Beim selbst bewohnten Haus reicht die Privathaftpflichtversicherung von Asstel im Tarif Plus oder Komfort. Denn wenn etwas passiert, haften Sie sonst als Hauseigentümer selbst.

Tipp 2: Bauwesensversicherung abschließen

Die Bauwesensversicherung – auch Bauleistungsversicherung genannt – sichert gegen die üblichen Naturkatastrophen während der Bauphase. Zusätzlich ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Versicherte Risiken sind hier zum Beispiel Feuer, Leitungswasserschäden, Blitzschlag und Sturm. Ersetzt wird dann der entstandene Schaden am Haus.

Tipp 3: Versicherung mit den Handwerkern klären

Sie können mit Ihren Handwerkern vereinbaren, dass diese sich an den Kosten für die Bauwesensversicherung beteiligen. Ein Handwerker hat daran durchaus ein Interesse, denn er sichert sich damit selbst gegen hohe Schadenersatzforderungen ab. Nur bei unabwendbaren Ereignissen oder höherer Gewalt müssten Sie als Bauherr für die Schäden aufkommen, in vielen anderen Fällen der Handwerker selbst, solange er auf der Baustelle tätig ist. Eine Vereinbarung über die Beteiligung an der Versicherung und über die Eintragung des Handwerkers als Mitversicherten können Sie in den Bauvertrag einbauen.

Tipp 4: Eigenleistung einplanen – und nicht überschätzen

Die sogenannte „Muskelhypothek“ wird gerne auch bei der Finanzierung einer Immobilie eingebracht. Gemeint sind dabei die Eigenleistungen am Bau. Eine Bank wird aber bei Handwerkslaien nicht mehr als zehn Prozent der Finanzierungssumme als Eigenleistung akzeptieren. Und das ist sicherlich eine gute Kalkulationsgrundlage für Ihre Eigenleistung am Bau. Überschätzen Sie sich und ihre Helfer aber nicht: Das Ausschachten zum Beispiel ist eine echt harte Knochenarbeit. Und wenn es hier aufgrund der falsch einkalkulierten Zeit zu Verzögerungen im Bauablauf kommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch gleich richtig teuer werden. Denn die nachfolgenden Handwerker sind dann womöglich nicht mehr an ihr ursprüngliches Festpreisangebot gebunden. Deshalb sollten Sie klugerweise nur Arbeiten selbst übernehmen, die keine späteren Handwerkerleistungen betreffen. Klassiker sind hier natürlich das Tapezieren oder Streichen der Wohnung, sofern nicht schon der nachfolgende Teppichleger fest gebucht ist. Oder aber Arbeiten im späteren Garten.

Übrigens: Gegen den eigenen Unfall auf dem Bau sichern Sie sich finanziell mit der Unfallversicherung ab.

Tipp 5: Helfer versichern

Klasse, wenn Sie viele Freunde und Verwandte haben, die Ihnen bei Ihrem Hausbau helfen. Selbstverständlich ist hier natürlich die kostenlose Verpflegung der Helfer und am Ende auch ein großzügiges Geschenk. Viele Bauherren vergessen aber: Auch den Helfern kann auf der Baustelle etwas passieren. Und da ist es sogar Ihre Pflicht, Ihr Bauvorhaben und die Anzahl der Helfer der Berufsgenossenschaft Bau zu melden. Der Vorteil ist dann eben, dass auch Ihre Helfer berufsgenossenschaftlich gegen Unfälle abgesichert sind. Unabhängig davon müssen Sie natürlich auch äußerste Sorgfalt im Einsatz mit Ihren Helfern walten lassen. Und achten Sie auch penibel darauf, dass nicht die Grenzen zur Schwarzarbeit überschritten werden.

Tipp 6: Bautagebuch schreiben und Bauabnahmen vorbereiten

Die Gewährleistung bei Handwerkerleistungen ist immer wieder ein großer Streitpunkt. Zum einen sollten Sie deshalb ein Bautagebuch führen, indem Sie genau die verschiedenen Ereignisse auf der Baustelle dokumentieren. Außerdem sollten Sie sich penibel auf die Bauabnahmen vorbereiten – und hier am besten auch einen versierten Experten hinzuziehen, zum Beispiel einen Bauherrenberater oder einen Architekten. Das kostet natürlich Geld, spart aber am Ende womöglich viel Ärger. Übrigens: Der Freund, der auch mal ein Haus gebaut hat, ist kein Experte! Und auch wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen schließen häufig die Vertretung bei Bauvorhaben aus.

Fit fürs Frühjahr: Die Gesundheit checken

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von: am: 21.02.2013 in: Versicherungsfragen
Gesunde Ernährung hilft gegen den Winterspeck

Gesunde Ernährung hilft gegen den Winterspeck

Der Winterspeck muss weg! Und dabei hilft vor allem Sport, kombiniert mit einer ausgewogenen Ernährung. Der Lifestyle-Check der Vorsorgezusatzversicherung liefert außerdem wichtige Daten rund um den eigenen Körper, damit der Sport auch wirklich gesund bleibt.

Es gibt nur zwei Wege gegen den Winterspeck: eine Diät oder Sport.

Wunder darf man von einer Diät allerdings nicht erwarten: Bild.de beschreibt für die eigene Frühlings-Diät das Ziel, 500 bis 1000 Gramm pro Woche zu verlieren. Ernährungswissenschaftlerin Nina Schaller rät bei den Netzathleten bei Diäten dazu, nichts zu überstürzen, der falsche Zeitrahmen sei oft das Hauptproblem. Besser ist es, lieber gleich die Ernährung umzustellen: Das sehen viele Experten so. Die Apotheken-Umschau gibt Tipps dazu, wie es klappt, ohne auf Geschmack verzichten zu müssen.

Bleibt noch der zweite Weg: Sport, genauer gesagt Ausdauersport. Mindestens 45 Minuten sollte ein Programm dauern, damit es einen Effekt hat. Besonders gute Ausdauersportarten listet die AOK auf: Joggen, Schwimmen, Walking/Nordic Walking, Inlineskaten und Radfahren. Allerdings sollte alles in Maßen geschehen. So sollten zum Beispiel Menschen mit Bluthochdruck zwar auf jeden Fall Sport treiben, aber nicht, ohne vorher einen Arzt zu kontaktieren.

Vorsorgezusatzversicherung checkt den Körper

Denn Sport kann schädlich sein, wenn er gegen den eigenen Körper arbeitet. Damit das nicht passiert, gibt es bei der Vorsorgezusatzversicherung der Asstel den großen Gesundheitscheck (ab 35 Jahren) und den Lifestyle-Check (zwischen 18 und 35 Jahren) alle drei Jahre kostenlos. Zum Check gehören zum Beispiel ein umfangreicher Labortest und eine Untersuchung des gesamten Körpers mit Blutdruck-Test, Body-Mass-Index und Test der Leber- und Fettwerte. Die Mediziner beraten dann natürlich auf Nachfrage auch, welcher Sport bei welcher Beschwerde geeignet ist.

Tipps gegen den nächsten Winterspeck

Das nächste Weihnachtsfest kommt bestimmt – und damit droht wieder Winterspeck. Aber auch Schlemmen kann ohne Reue klappen, wenn zum Beispiel ein fettloser Tag eingelegt und das Essen mit viel Wasser langsam genossen wird.

Wer aber konsequent seine Ernährung umgestellt und Sport getrieben hat, dem droht auch so zumindest kein übermäßiger Bauch.

Mit dem Hund tollen – finanziell abgesichert

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Der Hundeblick-Contest bei Facebook

Der Hundeblick-Contest bei Facebook

Hunde sind lebhafte Weggefährten. Sie spielen, toben und tollen – und sorgen auch bei Herrchen oder Frauchen für viel frische Luft und Kondition. Wenn dabei ein Schaden entsteht, zahlt die Hundehalterhaftpflicht.

Hunde tollen gerne, zum Beispiel im Schnee. Oder auch mit einem befreundeten Tiger. Viele Hunde lieben die Bewegung und das Spiel, sind sehr aktiv und voller Tatendrang. Mindestens zwei Mal täglich sollten Hunde für insgesamt mindestens zwei Stunden Auslauf bekommen, empfiehlt der Verband für das Deutsche Hundewesen für die Haltung eines Hundes. Überhaupt benötigt der Vierbeiner viel Aufmerksamkeit. Nicht nur ihm selbst kann etwas passieren, sondern er kann auch anderen einen Schaden zufügen.

Hundehalterhaftpflicht für den Hundebesitzer

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist deshalb ein absolutes Muss: Wenn der eigene Hund doch einmal zubeißt oder durch seine ungestüme Art Unfälle verursacht, haftet der Hundehalter. Und das kann, je nach Schwere des entstandenen Schadens, richtig teuer werden. Finanziell federt die Hundehalterhaftpflicht die Folgen ab. Sie kommt für Schäden auf, die durch den Versicherungsnehmer und seinen Hund an anderen Personen oder Gegenständen verursacht wurden.

Hoffen wir mal, dass die Versicherung nie in Anspruch genommen werden muss – und der Hund weiterhin viel Freude macht, zum Beispiel auch mit seinem treuen Hundeblick.

Übrigens: Asstel prämiert weiterhin die knuffigsten Hundefotos

Denn: Immer noch gibt es bei der Asstel tolle Preise für knuffige Hundeblicke zu gewinnen. Einfach Fan der Asstel-Facebookseite werden und anschließend beim Asstel-Hundeblick-Contest ein Bild von Facebook oder der Festplatte hochladen – und schon können auch andere Teilnehmer den knuffigen Hundeblick loben und bewerten. Die fünf besten Hundeblicke erhalten wertvolle Preise: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für ein Jahr und einen 100-Euro-Gutschein für Fressnapf.

Und auch das Voten wird belohnt: Wenn man ein Bild hochlädt, kann man drei Knochen an die knuffigsten Hundefotos verteilen. Verlost wird eine Nikon Coolpix L810-Digitalkamera, jeder Knochen ist ein Los. Außerdem werden unter den zehn Fotos mit den meisten Knochen-Votes durch eine Jury die fünf Gewinner bestimmt.

Viel Erfolg!

Schneemann bauen – und was passiert, wenn es eine Unterkühlung gibt

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Das ist ja mal ein schöner Schneemann!

Das ist ja mal ein schöner Schneemann!

Am Donnerstag ist „Welttag des Schneemannes“: Wenn der Schnee ein bisschen pappt, dann lassen sich damit richtig schöne Kugeln drehen. Mit Mütze, Schal und Karottennase wird ein toller Schneemann draus. Wenn den eifrigen Schneemannbauer nach Stunden in der Kälte eine Unterkühlung quält, bietet die Krankenzusatzversicherung einen Zusatzservice beim Arzt.

Heute fühlt man sich in Köln-Mühlheim wie im tiefsten Winter. Ganz in der Nähe der Asstel-Versicherung liegt der Bahnhof. Und dort, hinter der Glasscheibe im Eingangsbereich, steht er – schön, rund und groß: der Schaffner-Schneemann der DB-Angestellten in der Ticketverkaufsstelle. Da glüht einem doch das Herz – auch, wenn die Bahn mal wieder Verspätung haben sollte.

Der Schneemann hat eine lange Tradition, schon im 16. Jahrhundert taucht er literarisch auf, richtig beliebt wird er aber wohl erst mit Beginn des 20. Jahrhunderts. Seitdem ist er jedenfalls aus dem Winter nicht mehr wegzudenken: Cornelius Grätz ist sogar ein so großer Fan, dass er den 18. Januar (Donnerstag) zum „Welttag des Schneemannes“ ernannt hat. Aber natürlich ist er nicht der einzige Schneemann-Freund: Ernie und Bert aus der Sesamstraße haben zum Beispiel auch ihren eigenen Schneemann gebaut. Ernie möchte ihn natürlich nicht alleine lassen, denn er könnte ja frieren…

Krankenzusatzversicherung: Privatpatientenservice beim Hausarzt

Die Krankenzusatzversicherung für ambulante Dienste hilft natürlich auch gerne Bert, wenn er sich dann am Ende tatsächlich unterkühlen sollte, während es der Schneemann mit seiner Mütze und seinem Schal schön warm hat. So gibt es zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten. Bei einer hartnäckigen Erkältung helfen vielleicht auch die Methoden von Heilpraktikern: Die Asstel zahlt dann 80 Prozent der Kosten, bis zu 1.000 Euro im Jahr insgesamt.

Viele Tipps zum Schneemann-Bau

Eigentlich ist es ja wirklich einfach, einen Schneemann zu bauen. Dennoch gibt es natürlich reichlich Tipps im Internet. Der Eltern-Blog zum Beispiel bietet eine Art Checkliste für den perfekten Schneemann an. Mit 30 bis 60 Minuten wird hier der Zeitaufwand angegeben. Und auch die Website „Hilfefuchs“ gibt wichtige Tipps – so enthält sie beispielsweise den Hinweis, dass sich Pulverschnee noch nicht für einen Schneemann eignet. Inspiration für den perfekten Schneemann gibt es reichlich, zum Beispiel durch eigens veranstaltete Schneemann-Wettbewerbe. Und wem beim Schneemann-Bauen langweilig wird, der kann sich ja gerne auch mit einer Schneemann-Melodie von Heintje „aufmuntern“ lassen…

P.S.: Wenn mal kein Schnee liegt, gibt es die Miniversion des Schneemanns auch für den Hausgebrauch aus Stoff.

Bergpiste mit Volldampf – und was die Versicherung sagt

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Skifahren - und wann die Unfallversicherung zahlt

Skifahren - und wann die Unfallversicherung zahlt

Zu Jahresbeginn ist auf den Bergpisten Hochsaison. Die einen wollen beim Wintersport Weihnachtspfunde loswerden, die anderen freuen sich auf die Hüttengaudi beim Après-Ski. Wer allerdings mit zu viel Schwung unterwegs ist, kann auch mal einen Unfall haben. Gut, dass im Ernstfall die Unfallversicherung einspringt.

Ob mit Skiern, Snowboard oder Schlitten: Verschneite Bergpisten versprechen pures Wintersportvergnügen. Den ganzen Tag in Bewegung und an der frischen Luft – das ist Fitness für Körper und Geist. Perfekt also für alle, die in der Weihnachtszeit zu viel vom Plätzchenteller genascht haben. Für untrainierte Wintersportler kann der Schneespaß aber auch zur Belastungsprobe werden. So mancher unterschätzt die Kraftanstrengung, die ein Tag auf der Piste dem Körper abverlangt. Aufwärmübungen und Skigymnastik helfen dabei, Verletzungen vorzubeugen.

Mindestens genauso wichtig für ungetrübtes Schneevergnügen ist das eigene Verhalten auf der Piste. Wer mit Vollgas den Hang hinunterrast, riskiert Kopf und Kragen – und bringt auch andere in Gefahr. Mit ein paar einfachen Regeln zum Alpin-Ski(http://www.ski-online.de/2782-alpin.htm) wirbt der Deutsche Skiverband für mehr Sicherheit beim alpinen Freizeitsport. Rücksichtsvolles, vorausschauendes Fahren ist hier wie im Straßenverkehr das oberste Prinzip.

Private Unfallversicherung hilft bei Skiunfällen

Passiert dann doch etwas, zahlt sich schnell eine weitere Vorsichtsmaßnahme aus: die private Unfallversicherung. Sie gilt weltweit und deckt unter anderem Risiken im Wintersport ab. Zwar kommt für die Behandlung nach einem Unfall erst einmal die normale Krankenversicherung auf. Doch die weitere Kostenübernahme im Fall von Invalidität ist nur bei der Unfallversicherung bis zu einer vereinbarten Höhe enthalten.

Rettung von Menschenleben ist Teil der Versicherungsleistung

Durch frischen Tiefschnee zu gleiten, gehört für so manchen Ski- und Snowboardfahrer zum perfekten Tag am Berg. Neben der richtigen Fahrtechnik zählt hier vor allem eins: äußerste Vorsicht. Außerhalb des gesicherten Pistenbereichs, also dort, wo die Pistenraupe den Schnee nicht plattdrückt, können sich lebensgefährliche Lawinen lösen. Einsätze zur Rettung von Menschenleben sind in der privaten Unfallversicherung mitversichert. Bei der Asstel lassen sich auch Bergungs- und Transportkosten ins Versicherungspaket einschließen. Muss der Versicherte mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden, springt die Asstel bei den Kosten ein. Und auch Krankenhaustagegeld kann als Versicherungsleistung aufgenommen werden.

Die Feuerwehr als Weihnachtsgast – und wann die Hausratversicherung zahlt

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Kerzen zu Weihnachten sind schön - allerdings auch eine Brandgefahr.

Kerzen zu Weihnachten sind schön - allerdings auch eine Brandgefahr.

Alle Jahre wieder brennen die Tannenbaum- oder Adventskranzkerzen. Und alle Jahre wieder kommt es dabei auch zu schweren Wohnungsbränden. Diese lassen sich mit ein paar recht einfachen Maßnahmen verhindern – und wenn dann doch etwas passiert, greift fürs Hausinventar die Hausratversicherung.

Weihnachten und die damit zusammenhängenden Gepflogenheiten sind vielen Menschen heilig: 2011 wurden in Deutschland alleine 29 Millionen Weihnachtsbäume verkauft, der Adventskranz gehört in vielen Haushalten ebenfalls zum festen Bestandteil der Advents- und Weihnachtszeit. Und während Weihnachtsbäume mittlerweile meist dank elektrischem Licht leuchten, wird auf dem Adventskranz und dem Gabentisch weiterhin das romantisch-weihnachtliche Licht der Kerzen bevorzugt. Doch in nur 30 Sekunden kann aus der schön-schummrigen Beleuchtung ein gefährliches Feuer werden.

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt, heißt es im Volksmund. Leider brennt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 12.000 Mal zur Advents- und Weihnachtszeit aber nicht nur die Kerze, sondern gleich ein recht großes Feuer. Die Versicherer zahlten dafür 2009 etwa 31 Millionen Euro an finanzieller Entschädigung aus. Die Zimmer- und Wohnungsbrände weisen zum Jahresende eine Steigerung um 15 Prozent auf.

Hausratversicherung begleicht Schaden durch den Weihnachtsbrand

Bei einem Wohnungsbrand kommen zwei unterschiedliche Versicherungen für den Schaden auf: Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden, der durch das Feuer oder das Löschwasser an den Einrichtungsgegenständen entsteht. Auch die Weihnachtsgeschenke zählen übrigens dazu. Die Wohngebäudeversicherung für den Hauseigentümer hingegen kommt für Schäden am Gebäude auf. Deshalb ist sie für Hauseigentümer auch eine sehr wichtige Versicherung.

Tipps gegen den Brand zu Weihnachten

Aber wer einmal eine abgebrannte Wohnung gesehen hat, für den ist die finanzielle Entschädigung nur ein schwacher Trost. Viel besser ist es eindeutig, den Brand gleich zu vermeiden oder doch zu vermindern. Die Feuerwehr des Rhein-Sieg-Kreises gibt dafür ein paar Tipps: Wichtig ist es zum Beispiel, auf Imprägnierspray für die Tannenzweige komplett zu verzichten, natürlich auch auf leicht brennbare Materialien wie Stroh und Watte. Und für den Notfall sollte ein Feuerlöscher – den gibt es kostengünstig im Baumarkt – oder auch ein Eimer Wasser bereitstehen. Denn wer erst läuft, wenn es schon brennt, vergeudet wichtige Zeit.

Selbstverständlich darf kein Feuer brennen, wenn niemand mehr im Raum ist. Wer das nicht beachtet, riskiert wirklich etwas. Aber das Feuer kann genauso gut in einer anderen Wohnung ausbrechen. Besonders gefährlich ist dabei der Rauch, der zum Beispiel durch das Treppenhaus in die eigene Wohnung ziehen kann und beim Schlafen gar nicht auffällt. Ein Schutz gegen Rauchvergiftungen sind Rauchmelder, die so laut piepsen, dass wirklich jeder davon wach wird. Die Stiftung Warentest will übrigens in den nächsten Tagen ihre Testergebnisse für Rauchmelder vorstellen: Die kosten in den einfachen Versionen nur um die 20 bis 30 Euro.

Das ist doch mal ein sinnvolles Weihnachtsgeschenk, mit dem man wirklich jedem etwas Gutes tut.

Die übelsten Weihnachtsgeschenke – und was man damit machen kann

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Nicht über jedes Geschenk kann man sich so freuen...

Nicht über jedes Geschenk kann man sich so freuen...

Alle Jahre wieder kommt das Christuskind – und bringt fürchterliche Weihnachtsgeschenke. Männer bekommen einen Schlips, der nicht zum Hemd passt, und Frauen den Honig-Badezusatz von der falschen Marke: Die Liste ist lang. Aber zum Glück gibt es jede Menge Möglichkeiten, um auch an den übelsten Geschenken noch Spaß zu haben.

Schlimme Weihnachtsgeschenke gibt es jede Menge: ob die Socken von der Schwiegermutter, ein benutztes Monopolyspiel oder die gelbe Mütze von der Oma. Oder der Hosengürtel, der gleich das Maß des Bauchumfangs anzeigt.

Bei manchen Mitbürgern sorgen falsche Geschenke sogar für blanke Zerstörungswut, andere lassen gleich eine Art Aufräumkommando anrollen, wenn der Weihnachtsmann eine alte Flimmerkiste bringt. Unser Tipp: Wichteln!. Das Verschenken eines kleinen Präsents an ein anderes Mitglied der Gruppe ist in der Vorweihnachtszeit geradezu der Klassiker für Glühweinabende mit Freunden. Und bietet außerdem die ideale Gelegenheit, sich von einigen schlimmen Geschenken zu trennen, Stichwort: „Weißer Elefant“

Am besten direkt das richtige Weihnachtsgeschenk kaufen

Einen entscheidenden Nachteil haben das Wichteln oder der „Weiße Elefant“ ja leider: Ich werde ein fürchterliches Weihnachtsgeschenk los – und bekomme dafür ein anderes fürchterliches Weihnachtsgeschenk … Deshalb ist es eine gute Idee, gleich das richtige Geschenk auszuwählen. „Papa-Online“ greift Euch dabei unter die Arme und bietet an, eine Geschenkliste für die eigene Frau/Freundin bereitzustellen. Dieses „(niemals ganz) komplette Nachschlagewerk“ listet für jeden erdenklichen Anlass eine Auswahl an Geschenken auf. Allerdings kann das auch gewaltig nach hinten losgehen: Denn der Mann empfiehlt hier zum Beispiel auch Dessous („Geschenk für Euch beide“) – ich kann mir doch immer Konfektionsgrößen so schlecht merken, das ist ein heikles Terrain. Und er empfiehlt ernsthaft einen Kochkurs oder ein Kochbuch als Geschenk. Zwar sollte das, so der Rat, nur verschenkt werden, wenn die Frau auch gerne kocht. Aber es könnte dann doch auch schnell als Kritik aufgefasst werden …

Und so wird das Geschenk dann womöglich ein Fallbeispiel für die nächste Krisensitzung – und der Einsatz für eine neue Wichtelrunde zum Weihnachtsfest 2013. Bis dahin arbeiten wir dann an einer Versicherung gegen schlechte Geschenke, versprochen… ;-)

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