Die Feuerwehr als Weihnachtsgast – und wann die Hausratversicherung zahlt

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Kerzen zu Weihnachten sind schön - allerdings auch eine Brandgefahr.

Kerzen zu Weihnachten sind schön - allerdings auch eine Brandgefahr.

Alle Jahre wieder brennen die Tannenbaum- oder Adventskranzkerzen. Und alle Jahre wieder kommt es dabei auch zu schweren Wohnungsbränden. Diese lassen sich mit ein paar recht einfachen Maßnahmen verhindern – und wenn dann doch etwas passiert, greift fürs Hausinventar die Hausratversicherung.

Weihnachten und die damit zusammenhängenden Gepflogenheiten sind vielen Menschen heilig: 2011 wurden in Deutschland alleine 29 Millionen Weihnachtsbäume verkauft, der Adventskranz gehört in vielen Haushalten ebenfalls zum festen Bestandteil der Advents- und Weihnachtszeit. Und während Weihnachtsbäume mittlerweile meist dank elektrischem Licht leuchten, wird auf dem Adventskranz und dem Gabentisch weiterhin das romantisch-weihnachtliche Licht der Kerzen bevorzugt. Doch in nur 30 Sekunden kann aus der schön-schummrigen Beleuchtung ein gefährliches Feuer werden.

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt, heißt es im Volksmund. Leider brennt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 12.000 Mal zur Advents- und Weihnachtszeit aber nicht nur die Kerze, sondern gleich ein recht großes Feuer. Die Versicherer zahlten dafür 2009 etwa 31 Millionen Euro an finanzieller Entschädigung aus. Die Zimmer- und Wohnungsbrände weisen zum Jahresende eine Steigerung um 15 Prozent auf.

Hausratversicherung begleicht Schaden durch den Weihnachtsbrand

Bei einem Wohnungsbrand kommen zwei unterschiedliche Versicherungen für den Schaden auf: Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden, der durch das Feuer oder das Löschwasser an den Einrichtungsgegenständen entsteht. Auch die Weihnachtsgeschenke zählen übrigens dazu. Die Wohngebäudeversicherung für den Hauseigentümer hingegen kommt für Schäden am Gebäude auf. Deshalb ist sie für Hauseigentümer auch eine sehr wichtige Versicherung.

Tipps gegen den Brand zu Weihnachten

Aber wer einmal eine abgebrannte Wohnung gesehen hat, für den ist die finanzielle Entschädigung nur ein schwacher Trost. Viel besser ist es eindeutig, den Brand gleich zu vermeiden oder doch zu vermindern. Die Feuerwehr des Rhein-Sieg-Kreises gibt dafür ein paar Tipps: Wichtig ist es zum Beispiel, auf Imprägnierspray für die Tannenzweige komplett zu verzichten, natürlich auch auf leicht brennbare Materialien wie Stroh und Watte. Und für den Notfall sollte ein Feuerlöscher – den gibt es kostengünstig im Baumarkt – oder auch ein Eimer Wasser bereitstehen. Denn wer erst läuft, wenn es schon brennt, vergeudet wichtige Zeit.

Selbstverständlich darf kein Feuer brennen, wenn niemand mehr im Raum ist. Wer das nicht beachtet, riskiert wirklich etwas. Aber das Feuer kann genauso gut in einer anderen Wohnung ausbrechen. Besonders gefährlich ist dabei der Rauch, der zum Beispiel durch das Treppenhaus in die eigene Wohnung ziehen kann und beim Schlafen gar nicht auffällt. Ein Schutz gegen Rauchvergiftungen sind Rauchmelder, die so laut piepsen, dass wirklich jeder davon wach wird. Die Stiftung Warentest will übrigens in den nächsten Tagen ihre Testergebnisse für Rauchmelder vorstellen: Die kosten in den einfachen Versionen nur um die 20 bis 30 Euro.

Das ist doch mal ein sinnvolles Weihnachtsgeschenk, mit dem man wirklich jedem etwas Gutes tut.

Fahrraddiebstahl erschweren – und den Schaden absichern mit der Hausratversicherung

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Fahrräder sind beliebtes Diebesgut: Es gibt viele Tipps für den Schutz.

Fahrräder sind beliebtes Diebesgut: Es gibt viele Tipps für den Schutz.

Gerade in Fahrradstädten treiben oft Langfinger ihr Unwesen und klauen Drahtesel. Dabei gibt es ein paar Tricks, um ihnen die Arbeit zu erschweren. Ist das Fahrrad am Ende doch weg, bezahlt in der Regel die Hausratversicherung.

Zuletzt fuhr ich mit meinem Fahrrad zum Bahnhof, von dort ging es mit dem Zug weiter in´s Ruhrgebiet. Als ich einen Tag später wieder vor dem Fahrradständer stand, gab es die böse Überraschung: Mein Rad war weg! Doch ich hatte Glück, nach kurzem Suchen fand ich meinen Drahtesel bei einer Gruppe von Jugendlichen ein paar Meter weiter. Sie hatten das Rad dorthin getragen, damit ein Mädchen ihren Gipsfuß auf dem Sattel abstützen konnte. Ein bisschen Smalltalk, nette Leute, schon hatte ich mein Bike wieder und konnte nach Hause fahren.

Bei Fahrraddiebstahl zahlt die Hausratversicherung

Aber: Nicht jeder hat so viel Glück wie ich und findet sein „verschollenes“ Rad fünf Minuten später wieder. Ist das Fahrrad gestohlen worden, greift die Hausratversicherung. Die versichert meistens mit dem Standardschutz den Fahrraddiebstahl aus der Wohnung, aus dem abgeschlossenen Keller oder aus der abgeschlossenen Garage. Aber auch am Straßenrand gibt es Ersatz zum Neupreis. Dazu muss eine zusätzliche Tarifoption abgeschlossen werden. Die sorgt dafür, dass auch bei „einfachem Diebstahl“ gezahlt wird. Voraussetzung: Das Fahrrad war an einem unbeweglichen Gegenstand angeschlossen und es wurde sofort Diebstahlanzeige erstattet. Diese Zusatzoption ist gerade bei teuren Rädern sinnvoll.

Trotz Hausratversicherung Fahrraddiebstahl erschweren

Ein Diebstahl ist aber immer mit Aufwand und Ärger verbunden. Die Polizei muss eingeschaltet und ein neues Fahrrad gekauft werden. Im Weblog von fahrrad-gestohlen.de berichtet ein Fahrradfahrer, dass er sich erst mit seinem nagelneuen Fahrrad auf die Nase legte und dieses dann innerhalb von zwei Stunden von der gegenüberliegenden Straßenseite geklaut wurde. Die Website verfolgt das Ziel, es Dieben so schwer wie möglich zu machen. Eine eigene Fahrraddiebstahl-Datenbank listet entwendete Zweiräder auf. Dennoch: Die Aufklärungsqoute von zehn Prozent erfreut nicht wirklich. Besonders beliebt bei den Fahrraddieben sind zum Beispiel Osnabrück, Bremen und Lübeck. An der Spitze des traurigen Rankings steht Münster.

Da ergibt es Sinn, von Anfang an den Diebstahl zu erschweren – Hausratversicherung hin oder her. Die Tipps sind immer ähnlich: Vor allem ein sichereres Schloss ist wichtig. Und dieses sollte dann auch sehr hochwertig sein. „Dünne Ketten oder Spiralkabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Diebe solche Sicherungen ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können“, beschreibt die Kriminalpolizeiliche Prävention des Bundes und der Länder. Sie bietet auch ein eigenes Faltblatt zum Thema Fahrraddiebstahl an. Auch die Codierung über eine Rahmennummer und einen Fahrradpass wird von Experten immer wieder empfohlen.

So hat der Dieb es schwer und obendrein auch keine Freude an seinem ergaunerten Fahrrad.

Studenten-WG mit Partyflatrate – und Schutz durch die richtigen Versicherungen

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Die Studentenparty macht gute Laune.

Die Studentenparty macht gute Laune.

Die Studenten-WG ist Lernhort, Treffpunkt und Übernachtungsstätte. Und auch eine Party gibt es ab und an mal. Wenn dann etwas passiert, bezahlen Versicherungen – oder es helfen alte Haushaltstricks.

Das Loch im beigen Teppichboden ist so groß wie ein Zwei-Euro-Stück, daneben garnieren Bierflecken den Stoff wie abstrakte Kunst. In dieser Studenten-WG wurde auf der letzten Party gefeiert, geraucht und getrunken. Und der Kater der Bewohner wird am nächsten Morgen von den Fragen begleitet: Was machen wir mit dem Schaden? Und wer bezahlt?

Versicherung bezahlt Schaden in der Studenten-WG

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer den Schaden verursacht, muss ihn auch bezahlen. Wenn also der Mitstudent unabsichtlich seine Asche fallengelassen hat, dann muss er auch das Loch im Teppichboden beseitigen. Und das bezahlt dann seine Haftpflicht-Versicherung.

Hier gilt übrigens: Wer unter 30 Jahre alt, unverheiratet und weder normal berufstätig noch selbstständig ist, der ist über die Haftpflicht-Versicherung seiner Eltern mitversichert. Übrigens: Bei anderen Versicheren als der Asstel liegt die Altersgrenze auch gerne mal schon bei 27 Jahren.

Hausrat-Versicherung für die Studenten-WG

Ein Irrglaube ist es übrigens, dass die Hausrat-Versicherung für Schäden der Studenten-Party zahlt. Die ist nur zuständig etwa bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden. Wenn dann das Inventar zerstört ist, gibt es finanziellen Ersatz. Das lohnt sich eigentlich nur dann, wenn die Möbel auch einen gewissen Wert haben, beispielsweise ein teurer Computer vorhanden ist. Oder aber, wenn zum Beispiel das Studenten-Fahrrad eine teure Marke ist. Dann kann durch einen Zusatz hier ein besonders guter Diebstahlschutz vereinbart werden. Vorteil ist auch: Alle Bewohner können sich die Prämie dafür teilen, da sie für die gesamte Wohnung gilt. Damit reduzieren sich die Kosten für die einzelnen Personen deutlich.

Man muss sich aber nicht wegen jedem kleinen Schaden nach einer WG-Party gleich mit den Mitstudenten anlegen. Oft schafft schon ein alter Haushaltstipp Abhilfe. Bier auf dem Teppich: Frag-Mutti rät hier zu einer Flasche Sprudelwasser und ein paar Lagen Küchenpapier. Und ein Loch im Teppichboden: Mit einem Stanzer kann dieser ausgestanzt werden und danach aus einem Teppichrest mit dem gleichen Stanzer und ein wenig Kleber wieder aufgefüllt werden. Das Zubehör gibt es für ein paar Euro im Baumarkt. Das schont die WG-Kasse, denn die nächste Party kommt bestimmt.

Grill & Chill: Wenn das brennende Steak die Hausratversicherung fordert

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Grillen im Garten

Grillen im Garten

Es sieht gut aus, ein paar schöne Tage wird uns der ausgehende Sommer noch bescheren. Und dann heißt es: Kohle anzünden, Fleisch auf den Grill. Doch nicht immer brennt am Ende nur die Kohle, womöglich ein Fall für die Hausratversicherung.

Vor etwa zwei Monaten auf einer Geburtstagsparty. 30 Leute feiern da bei ein paar Kölsch in einem umfunktionierten Bauernhaus mitten auf dem Land. Und natürlich glüht auch in einer Ecke des großen Gartens der Holzkohle-Grill. Ein Windstoß treibt dann ein Papier unglücklich in die Kohle – und schon gibt es ein kleines Feuer, das auch den Rasen verglimmt. Zum Glück ist nicht viel passiert, denn mit ein paar Fußtritten war der Rasen wieder feuerfrei. Auch auf dem Grill gab es nur eine kleine Stichflamme, kein Grund zur Besorgnis also.

Hausratversicherung bezahlt beim Grill in Flammen

Ein paar verglimmte Grashalme sind nicht der Rede wert. Wenn allerdings durch das Grillfeuer größerer Schaden entsteht, dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden an Möbeln und Inventar der Wohnung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Grill nicht fahrlässig verwendet wurde. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn als Anzünder normales Benzin verwendet wird, was bei der Verwendung ohnehin schon gefährlich ist. Natürlich zahlt auch keine Versicherung, wenn der Grill im geschlossenen Wohnzimmer auf dem teuren Perserteppich steht.

Brandgefahr beim Grillen vermeiden

Ganz unabhängig davon, dass die Hausratversicherung zahlt: Mit Feuer spielt man nicht, das gilt auch für das Grillfeuer. Manchmal ist Grillen sogar von Amtswegen verboten, an anderen Stellen wie zum Beispiel am Strand sowieso nur eingeschränkt erlaubt. Auch der „Grillverband“ Barbecue Industry Association Grill mahnt zur Vorsicht: Bei Grill und Grillgut gibt es große Qualitätsunterschiede!. Nur DIN-EN oder TÜV-geprüfte Geräte sollten verwendet werden. Brennspiritus und Benzin gehören nicht in die Nähe eines Grills – und schon gar nicht als Anzünder darauf. Es gibt geprüfte feste oder flüssige Anzünder.

Dass das Grillfeuer zum Brand werden kann, ist eine bekannte Gefahr. In vielen Orten steht die Feuerwehr deshalb den Barbecue-Königen mit allgemeinen Tipps zum Thema Brandgefahr Grill zur Seite. So sollte zum Beispiel die Asche beim Holzkohlegrill immer mindestens 48 Stunden lang ausglühen.

Eigentlich fast alles Selbstverständlichkeiten – und alles andere als Spaßbremsen auf der nächsten Grillparty. Denn schließlich soll das Steak nur brutzeln und nicht lichterloh brennen. Zum Glück scheint der Spätsommer für diesen Genuss ja noch ein bisschen Gelegenheit zu bieten.

Neue Wohnung – alte Hausratversicherung?

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von: am: 13.07.2012 in: Persönliches

Umzug - jetzt wird angepackt!Sobald der eigenen Haushalt mehr als Apfelsinenkisten-Möbel umfasst, empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Mancher Student hat vielleicht keine wertvollen Möbel, aber einen teuren Computer oder sonst etwas, woran das Herz hängt und das sich im Schadensfall nicht mal eben aus der Portokasse ersetzen lässt.

So weit, so gut. Aber was passiert mit meiner Hausratversicherung wenn ich umziehe? mehr…

Finger weg!!!

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Zuletzt saß ich im Zug nach Oberhausen, in der Sitzgruppe neben mir ein älteres Ehepaar. Plötzlich springt der Mann auf: “Wo ist mein Portemonnaie?” Nach langem Hin und Her ist klar: Die beiden “hilfsbereiten” jungen Herren, die dem Paar in Duisburg so eifrig beim Einstieg in den Zug geholfen haben, hatten es wohl faustdick hinter den Ohren. Als “Lohn” für ihre Hilfe haben sie dem Mann die Geldbörse geklaut. Leider kein Einzelfall! Überall dort, wo sich viele Menschen auf engem Raum tummeln, ist Vorsicht geboten. Zum Beispiel auch auf gut besuchten Messen wie der FIBO. Die Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit, die heute in Essen startet. mehr…

Der Frühling erwacht – die Fahrraddiebe aber auch!

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Wie lange mussten wir darauf warten: Im Februar wurde es noch einmal richtig kalt in Deutschland, seit einigen Tagen scheint uns dafür aber  endlich wieder die Sonne auf den Kopf, wenn wir morgens das Haus verlassen. Wurde aber auch Zeit! Schließlich hat der Frühling so viel zu bieten: Endlich kann man wieder mit dem Cabrio fahren oder bei einer Fahrradtour entspannen. Eine Auswahl an tollen Touren in und um Köln bietet übrigens die Stadt auf ihrer Internetseite. Damit Ihr auch in Versicherungsangelegenheiten fit für den Frühling seid und euch nicht von aufkommenden Frühlingsgefühlen aus der Bahn werfen lasst, hier jetzt einige Ratschläge: mehr…

Versicherungsschutz für die Sportausrüstung

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von: am: 02.03.2012 in: Versicherungsfragen

Wie bei fast jedem Sport geht es natürlich auch beim Biathlon nicht ganz unfallfrei zu.
Klar – dass dem Sportler nichts passiert ist das Wichtigste!
Aber: Was, wenn das teure Sportgerät den Unfall nicht überlebt?

Profisportler sind an dieser Stelle „fein raus“. Durch die Mitgliedschaft im Sportverein (dazu nächste Woche an dieser Stelle mehr!) sind nicht nur sie selber, sondern auch ihre Sportgeräte versichert.

Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller müssen hingegen ihre Sportgeräte selber versichern.
Und so funktioniert´s:

Eigene Skier und anderes Equipment sind Gebrauchsgegenstände und somit durch die Hausratversicherung abgedeckt. Für den Urlaub beinhaltet die Hausratversicherung zusätzlich eine Außenversicherung – und somit auch Schutz für Skier und Konsorten!

Zerstört ihr also  eine Ausrüstung, die einer anderen Person gehört, dann habt ihr mit der privaten Haftpflichtversicherung bereits den richtigen Versicherungsschutz.

Eine Versicherungslücke dürfte bei den meisten bestehen, wenn es um Eigenschäden geht.
Denn, wie Carlo seinerzeit schon richtig schrieb, sind diese nicht versichert.
Auch bei geliehenen Gegenständen gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz. Einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
Für diese Fälle gibt es spezielle Skiversicherungen, die unter anderem auch die Ausrüstung (i.d.R. Skier samt Bindung und Helm) miteinschließen.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nicht nur für die eigenen Geräte, sondern auch für Geliehenes. Kleidung und Schuhe gehören allerdings nicht dazu.
An dieser Stelle jedoch Obacht! Viele dieser Versicherungen sind so genannte Kombiversicherungen:Versicherungsfälle wie beispielsweise Diebstahl aus verschlossenen Räumen (dies ist mit der „normalen“ Hausratversicherung bereits abgedeckt) fallen bereits in andere Versicherungen mit rein, wie Haftpflicht, Unfall oder Rechtsschutz. Ihr zahlt also gegebenenfalls doppelt!
Daher vorher immer überprüfen, ob der angebotene Versicherungsschutz nicht bereits woanders besteht – Doppelversicherungen (und ein doppelter Beitrag) müssen nun wirklich nicht sein.

Wo gilt eigentlich die Hausratversicherung?

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von: am: 24.02.2012 in: Versicherungsfragen

Versuchen wir mal Folgendes:
Frauen – schaut alle mal in Eure Handtasche(n)!
Männer – schaut alle mal in Euer Handschuhfach im Auto!

Was seht Ihr da?
Genau – jede Menge Krempel. Und dieser Krempel ist samt und sonders Hausrat.
Ihr tragt/fahrt also tagtäglich Dinge mit Euch herum, die zum Hausrat gehören.

An welchen Orten greift der Schutz meiner Hausratversicherung? Sind auch Gegenstände versichert, die sich nicht in meiner Wohnung befinden?

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Schnee auf dem Dach: Wer zahlt die Räumung?

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von: am: 02.01.2012 in: Persönliches

Winterzeit, die Dächer liegen voller Schnee
So schön es auch aussieht – es kann gefährlich werden!

Was, wenn das Dach die Schneemassen nicht mehr aushält?

Dauerschneefall: Das Dach meiner Garage droht einzustürzen, die Feuerwehr muss mit Spezialgerät aushelfen. Zahlt meine Haftpflichtversicherung den Einsatz?

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