Die Hochzeit im Mai und diverse Missgeschicke

Kommentare: 0
von: am: 10.05.2013 in: Versicherungsfragen

Es ist schön, wenn im Mai wieder die Brautpaare tanzen und die Autokorsos hupen. Dabei ist dieser für viele schönste Tag des Lebens auch gleichzeitig vermutlich der mit Abstand teuerste. Dennoch sollte das Paar nicht für jeden Unsinn eine Versicherung abschließen.

Der Wonnemonat Mai ist wieder angebrochen, der klassische Monat also für das Ja-Wort vor dem Standesbeamten oder Altar. Es gibt schon ungewöhnliche Hochzeiten, wie dieses Video über einen nicht ganz alltäglichen Auszug aus der Kirche zeigt. Eine Hochzeit kann schon sehr, sehr lustig sein, zum Beispiel, wenn Braut und Pfarrer ins Wasser fallen.

Wann die Haftpflichtversicherung zahlt

Jetzt ist das Brautkleid womöglich ruiniert. Mindestens dieser bezifferbare Schaden muss also beglichen werden. Aber wer kommt dafür auf? Dafür gibt es eine einfache Regel: der Verursacher, also in diesem Fall der Trauzeuge. Ob dann auch die zuständige Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von ein paar Details ab: Ist nämlich der Trauzeuge ein Verwandter, dann zahlt sie nicht. Und auch beim Lebenspartner tritt sie nicht ein – angenommen, der Bräutigam hätte den Schubs verursacht, ist es also egal, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet ist oder nicht.

Sehr kompliziert wird es, wenn nun auch noch die komplette Hochzeit abgesagt wird. Denn der Verursacher und somit auch Versicherer hat durchaus ein Anrecht darauf, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. So könnte das Brautpaar dann auf vielen Kosten sitzen bleiben.

Es ist also in vielerlei Hinsicht besser, das Missgeschick mit Humor zu nehmen – auf jeden Fall hat dieses Brautpaar doch wirklich etwas, woran es sich ewig erinnern wird.

Spezielle Hochzeitsversicherungen sind eher unsinnig

Zuviel Spaß sollte man aber zumindest bei der alles entscheidenden Frage vor dem Standesamt vermeiden. Wer aus Scherz „nein“ sagt, hat womöglich Pech, wie ein Fall in Österreich zeigt. Denn der Standesbeamte versteht den Spaß qua Gesetz womöglich nicht – und dann gibt es eine Sperre und alle anschließenden Planungen werden kostspielig über den Haufen geworfen. Wobei es auf jeden Fall okay ist, auch mal zu lachen – dagegen hat auch der Beamte nichts.

Wenn übrigens die Braut doch nicht will, zahlt auch eine mögliche Hochzeitsversicherung nicht, die im gewissen Rahmen für die finanziellen Folgen einer Absage aufkommen kann. Allerdings ist die ohnehin ziemlich teuer, sodass der Sinn durchaus umstritten ist. Zumal: Viele Dinge lassen sich ja auch so – vielleicht mit Abschlägen – stornieren, wenn die Hochzeit wirklich ausfallen muss.

Nach der Hochzeit macht es hingegen durchaus Sinn, sich mal Gedanken über Versicherungen zu machen. Denn dabei kann das Paar viel Geld sparen. Bestes Beispiel: die Haftpflichtversicherung. Da sie ohnehin nicht die gegenseitigen Schäden von Lebenspartnern deckt, macht es keinen Sinn, zwei davon zu halten. Und der Paarvertrag ist deutlich günstiger als zwei Einzelverträge.

Studenten-WG mit Partyflatrate – und Schutz durch die richtigen Versicherungen

Kommentare: 0
Die Studentenparty macht gute Laune.

Die Studentenparty macht gute Laune.

Die Studenten-WG ist Lernhort, Treffpunkt und Übernachtungsstätte. Und auch eine Party gibt es ab und an mal. Wenn dann etwas passiert, bezahlen Versicherungen – oder es helfen alte Haushaltstricks.

Das Loch im beigen Teppichboden ist so groß wie ein Zwei-Euro-Stück, daneben garnieren Bierflecken den Stoff wie abstrakte Kunst. In dieser Studenten-WG wurde auf der letzten Party gefeiert, geraucht und getrunken. Und der Kater der Bewohner wird am nächsten Morgen von den Fragen begleitet: Was machen wir mit dem Schaden? Und wer bezahlt?

Versicherung bezahlt Schaden in der Studenten-WG

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer den Schaden verursacht, muss ihn auch bezahlen. Wenn also der Mitstudent unabsichtlich seine Asche fallengelassen hat, dann muss er auch das Loch im Teppichboden beseitigen. Und das bezahlt dann seine Haftpflicht-Versicherung.

Hier gilt übrigens: Wer unter 30 Jahre alt, unverheiratet und weder normal berufstätig noch selbstständig ist, der ist über die Haftpflicht-Versicherung seiner Eltern mitversichert. Übrigens: Bei anderen Versicheren als der Asstel liegt die Altersgrenze auch gerne mal schon bei 27 Jahren.

Hausrat-Versicherung für die Studenten-WG

Ein Irrglaube ist es übrigens, dass die Hausrat-Versicherung für Schäden der Studenten-Party zahlt. Die ist nur zuständig etwa bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden. Wenn dann das Inventar zerstört ist, gibt es finanziellen Ersatz. Das lohnt sich eigentlich nur dann, wenn die Möbel auch einen gewissen Wert haben, beispielsweise ein teurer Computer vorhanden ist. Oder aber, wenn zum Beispiel das Studenten-Fahrrad eine teure Marke ist. Dann kann durch einen Zusatz hier ein besonders guter Diebstahlschutz vereinbart werden. Vorteil ist auch: Alle Bewohner können sich die Prämie dafür teilen, da sie für die gesamte Wohnung gilt. Damit reduzieren sich die Kosten für die einzelnen Personen deutlich.

Man muss sich aber nicht wegen jedem kleinen Schaden nach einer WG-Party gleich mit den Mitstudenten anlegen. Oft schafft schon ein alter Haushaltstipp Abhilfe. Bier auf dem Teppich: Frag-Mutti rät hier zu einer Flasche Sprudelwasser und ein paar Lagen Küchenpapier. Und ein Loch im Teppichboden: Mit einem Stanzer kann dieser ausgestanzt werden und danach aus einem Teppichrest mit dem gleichen Stanzer und ein wenig Kleber wieder aufgefüllt werden. Das Zubehör gibt es für ein paar Euro im Baumarkt. Das schont die WG-Kasse, denn die nächste Party kommt bestimmt.

Zahlt meine Versicherung auch, wenn mein Haustier im Ausland einen Unfall verursacht?

Kommentare: 0
von: am: 22.07.2011 in: Versicherungsfragen

Versicherungsschutz für durch Haustiere verursachte Schäden besteht in der Haftpflichtversicherung.
Kleintiere wie Vögel, Hamster oder auch Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert; für Hunde benötigt man eine (zusätzliche) Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

In der Regel ist eine Haftpflichtversicherung weltweit gültig, so dass auch im Ausland Versicherungsschutz besteht.
Im Zweifel vor Urlaubsantritt in die Versicherungsbedingungen schauen. Dort ist angegeben, wo die Haftpflicht gilt und ob es Einschränkungen (z.B. zur Dauer des Auslandsaufenthaltes) gibt.

Alle Jahre wieder bei Eis und Schnee…

Kommentare: 7
von: am: 15.12.2010 in: Versicherungsfragen

Winter…erhalten wir folgende Anfrage:
„Ich benötige eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für mein selbst genutztes Einfamilienhaus. Die Streu- und Räumpflicht sollte mitversichert sein.“ mehr…

Welche Versicherungen sind relevant und welche eher überflüssig?

Kommentare: 2
von: am: 21.07.2010 in: Versicherungsfragen

Oft wird mir die Frage gestellt, welche Versicherungen braucht man eigentlich und welche sind nur Geldverschwendung? Diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten, es kommt vielmehr darauf an in welcher persönlichen Situation man sich befindet. mehr…

Eigenschaden

Kommentare: 6
von: am: 14.05.2010 in: Versicherungsfragen

Aufgrund eines aktuellen Falls, möchte ich hier kurz auf einen Versicherungsfall hinweisen, der durch unsere Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt (und soweit ich weiss auch durch keinen anderen Versicherer) ist: Der Eigenschaden. mehr…

Impressum
Datenschutz
Netiquette