Da kauft man sich im Internet eine neue Hose und stellt dann fest, dass sie nicht passt oder dass es sich bei der Ware um ein völlig anderes Exemplar handelt. Durch das Widerrufsrecht können Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ob Elektroartikel, Kleidung oder Bücher: Das Internet bietet heutzutage eine Menge Möglichkeiten, Dinge bequem online zu bestellen. 40 Millionen Menschen haben so schon einmal im Internet eingekauft.
Doch was tun, wenn das erworbene Produkt nicht gefällt, falsch oder gar defekt geliefert wird? Zum Glück räumt das deutsche Gesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein. Nach Paragraf 355 BGB darf sich der Verbraucher unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs lösen. Das ist genauso kompliziert wie es klingt …
So erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Verkäufer in Textform – also beispielsweise per Fax, E-Mail oder schriftlich – über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Auch gibt es einen Unterschied zwischen Waren und Dienstleistungen. Denn bei Dienstleistungen gibt es kein Widerrufsrecht – das gilt zum Beispiel meistens auch für Reise: Sobald du auf den „Buchen“-Button geklickt hast, bist du da auch finanziell in der Pflicht.
Vom Kaufvertrag einer Ware zurücktreten
Um vom Kaufvertrag einer Ware zurückzutreten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder teilt der Käufer dem Verkäufer dies schriftlich mit. Oder die Ware wird innerhalb der Frist an den Verkäufer zurückgesendet. Wenn die Ware allerdings schon benutzt wurde oder unvollständig ist, kann der Händler einen Abschlag in Rechnung stellen. Die Funktionsfähigkeit der Ware darf aber durchaus geprüft werden. Die Grenze ist hier fließend. Das Gütesiegel Trusted Shops rät deshalb zu einer Faustregel: „Wie hätte ich die Ware im Laden ausprobieren können?“ Zum Beispiel kann eine Hose im Laden anprobiert werden, man kann sie aber nicht mal eben mit zu einer Party nehmen und sich dann entscheiden, sie nicht zu kaufen.
Für bestimmte Waren ist sogar gar kein Widerruf möglich. Dies gilt für Artikel, die individuell für den Kunden angefertigt wurden, für verderbliche Produkte und für Güter, die nicht zurückgesandt werden können. Auch CDs, DVDs oder Software, die bereits entsiegelt wurden, sind ausgenommen. Und auch Zeitungen und Zeitschriften.
Übernahme der Rücksendekosten
Schickt der Käufer eine Sache zurück, fallen Versandkosten an. Doch nicht immer übernimmt der Verkäufer diese Kosten: Als Grenzwert gelten hier 40 Euro. Vereinfacht ausgedrückt: Bei allem, was darunter liegt, muss der Kunde selbst zahlen. Hier gibt es aber auch noch viele Einschränkungen.



























