Sobald der eigenen Haushalt mehr als Apfelsinenkisten-Möbel umfasst, empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Mancher Student hat vielleicht keine wertvollen Möbel, aber einen teuren Computer oder sonst etwas, woran das Herz hängt und das sich im Schadensfall nicht mal eben aus der Portokasse ersetzen lässt.
So weit, so gut. Aber was passiert mit meiner Hausratversicherung wenn ich umziehe?
Viele Kunden glauben, dass die Hausratversicherung bei einem Umzug „ausläuft“ oder ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Tatsächlich sieht es jedoch anders aus: Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung geht bei einem Wohnungswechsel auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Zwei Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung.
Spätestens mit Beginn des Einzuges muss dem Versicherer der Wohnungswechsel mit Angabe der neuen Wohnfläche angezeigt werden, damit der Versicherungsschutz an die neue Wohnsituation angepasst werden kann und der Versicherungsnehmer nicht in die Gefahr einer Unterversicherung gerät. Vielleicht hat die neue Wohnung ja auch eine neue – wertvollere – Einrichtung? Wenn man in eine andere Stadt gezogen ist, kann es außerdem sein, dass die Risikoklassen und damit entscheidende Tarifmerkmale ganz anders sind als vorher – das Einbruchsrisiko ist ja von Stadt zu Stadt verschieden.
Liegt die neue Wohnung an einem Ort, für den der Tarif des Versicherers einen anderen Beitragssatz vorsieht, hat der Versicherungsnehmer ausnahmsweise das Recht, die Hausratversicherung zu kündigen, wenn der Beitrag höher ist als vorher. Einfacher gesagt: Größere Wohnung in der selben Stadt = teurer, aber selbe Beitragsklasse = kein Kündigungsrecht; neue Wohnung in einer anderen Stadt mit höherer Beitragsklasse = Kündigungsrecht.
Wenn man mit seinem Partner bzw. seiner Partnerin zusammenzieht, braucht man natürlich keine zwei Hausratversicherungen mehr. In diesem Fall wird geprüft, welche Hausratversicherung die älteren Rechte hat. Die länger bestehende Hausratversicherung bleibt in diesem Fall bestehen; die „jüngere“ Hausratversicherung muss gekündigt werden.
Aber auch wenn man zwanzig Jahre in der selben Wohnung lebt, empfiehlt es sich, alle paar Jahre die Hausratversicherung zu überprüfen und eventuell anzupassen. Was man sich so alles anschafft im Laufe der Zeit… Möbel, Computer, Fernseher, Bücher und (Frauen!) last but not least: Schuhe, Schuhe, Schuhe…
Das ist alles Hausrat und will versichert sein, denn im Ernstfall muss die Versicherungssumme ausreichen, um das alles zu ersetzen. Da kommt ganz schön was zusammen…
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