Krawalle und Vandalismus: Wer zahlt?

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Vandalismus

Die britischen Bilder der vergangenen Tage bringen so manch Einen ins Grübeln: ausgebrannte Autos, zerstörte Hausfassaden, zerbrochene Fenster – ein riesengroßer Scherbenhaufen ist zurückgeblieben und die Menschen beginnen langsam das Chaos zu beseitigen. Doch wer springt dort ein, wo es nichts mehr aufzuräumen gibt? Wer bezahlt für das alles? Für England können wir nicht sprechen aber für Deutschland:

Haftung

Zunächst einmal gilt: Eigentlich haftet der Täter, der den Schaden verursacht hat. Bei Krawallen ist der Täter jedoch meist nicht ermittelbar. Allerdings wird die Polizei z.B. gerade in London kreativ: Sie sucht mithilfe von Flickr nach den Tätern.  Kann kein Täter in die Haftung genommen werden, haften Versicherungen meist wie folgt bei Schäden:

Kfz-Schäden

Wer für sein Auto nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, wird hier leer ausgehen, denn diese Versicherung kommt nur für Schäden auf, die man durch Führung des eigenen PKW anderen zufügt.  Ob die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Schäden aufkommt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Bei bestimmten Brandschäden kann es sein, dass die Teilkasko greift – wenn z.B. ein nebenstehendes brennendes Auto das eigene Auto in Brand versetzt hat. Sobald ein Schaden aber mutwillig entstanden ist, hat man nur mit einer Vollkaskoversicherung noch Chancen auf eine Schadenregulierung. Übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden, so hat man trotzdem noch einen finanziellen Nachteil: Die Schadenregulierung wirkt sich dann auf die Schadenfreiheitsklasse (SFK) aus, die eigenen Beiträge steigen. Daher ist es generell immer besser, sein Auto nach Möglichkeit nicht in Gefahrenzonen abzustellen und es bei anstehenden Demonstrationen in ruhigere Straßen umzuparken.

Gebäudeschäden

Hier springt die Wohngebäudeversicherung ein – vorausgesetzt, Vandalismus ist in der Police mit eingeschlossen. Auch die Entfernung von Grafitti kann dazu gehören.

Hausrat

Bei Einbruchdiebstahl spielt es keine Rolle, ob dieser im Rahmen von Krawallen passiert, oder unter “normalen” Umständen. Eine abgeschlossene Hausratversicherung greift in beiden Fällen.

Innere Unruhen

Fast alle Policen haben einen Passus, der besagt, dass keine Versicherungsleistung gewährt wird, wenn ein Schaden durch sogenannte Innere Unruhen verursacht wurde. Die Abgrenzung zu einzelnen Gewaltakten im Rahmen von gewalttätigen Demonstrationen einerseits und einer inneren Unruhe andererseits stellt sich in der Praxis als nicht ganz einfach dar. Ob es sich nach Auffassung der jeweiligen Versicherung um eine innere Unruhe handelt, kann nur im Einzelfall und im Nachhinein entschieden werden, im Zweifelsfall vor Gericht.


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