Haftpflicht: Wenn Du an einem Golfplatz spazieren gehst und jemand “fore!” ruft…

Kommentare: 1
von: am: 11.10.2011 in: Versicherungsfragen

… dann solltest Du Dich ducken und die Arme schützend über den Kopf nehmen, und zwar sofort. ”Fore” (sprich: foor) ist nämlich der Warnruf, den ein Golfer abgeben soll, wenn er sieht, dass durch seinen Ball jemand gefährdet sein könnte. Ein Golfball kann beim Abschlag Geschwindigkeiten über 200 km/h erreichen – welche Schäden so ein Geschoss anrichten kann, mag man sich gar nicht vorstellen. Was aber, wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert: Wer haftet dann?

“Wer … fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.” (§ 823 Abs. 1 BGB) Passt also ein Golfer nicht richtig auf und sein Ball zerbeult Dein parkendes Auto oder – noch schlimmer – Deinen Kopf, dann haftet der Golfspieler für den Schaden. In der Regel heißt das, dass die Private Haftpflichtversicherung des Golfers einspringt.

Der Golfspieler ist nicht versichert: Und nun?

Nun gibt es ja immer noch Menschen, die keine Haftpflichtversicherung haben. In so einem Fall ist es gut, wenn der betreffende Golfclub dem DGV (Deutscher Golf Verband) angeschlossen ist; dessen Mitglieder sind nämlich bei der Ausübung des Golfsports über den DGV haftpflichtversichert. In so einem Club muss der einzelne Golfspieler sich also nicht selber um die Versicherung der Risiken seines Sports bemühen.

Wer haftet bei “abirrenden Golfbällen”?

So weit, so gut – aber was ist, wenn ich beispielsweise mein Auto mit zertrümmerter Scheibe und einem Golfball auf dem Sitz vorfinde, aber nicht weiß, wer diesen Ball geschlagen hat? Bei sogenannten “abirrenden” Golfbällen” ist der Schadenverursacher ja möglicherweise nicht zu ermitteln. Bleibe ich dann auf dem Schaden sitzen?

Die Antwort ist wie so oft: Das kommt darauf an. Über den DGV kann ein Golfclub eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung abschließen , durch die auch Schäden auf Grund “abirrender Golfbälle”, bei denen der Verursacher nicht bekannt ist, abgedeckt sind. Wenn man also z.B. neben einem Golfclub wohnt, dort öfter parkt oder spazierengeht, kann es sich lohnen, einen Blick in die Statuten zu werfen…  das gilt natürlich erst recht, wenn man selber Golf spielt. Hat nämlich der Golfclub diese Zusatzversicherung nicht und meldet sich auch der Golfspieler, der den Schaden angerichtet hat, nicht – dann bleibt man tatsächlich auf dem Schaden sitzen. Da Golf aber immer noch irgendwie Gentlemen-Sport ist und Sportler ja überhaupt “fair play” beherzigen sollten, dürfte dieser Fall eigentlich nie eintreten…


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Kommentare (1)

 
Es gibt teilsweise auch günstige Haftpflichtversicherung Pakete extra für Golfer. Die Golfer Haftpflicht kann man einfach bei google suchen - diese Haftpflichtversicherung lohnt such auf jeden Fall!

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