Ein klares „Ja“ oder „Nein“ als Antwort gibt es für diese Frage noch nicht – bisher gab es keinen Präzedenzfall.
Allerdings kann eine solche Meldung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Bei manchem Hausrat-Tarif besteht kein Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.
Nähere Infos zu diesem Thema gibt’s bei uns im Blog.
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