Eine Unfallversicherung zahlt Leistungen, wenn Ihr aufgrund eines Unfalles eine bleibende Schädigung erleidet.
Für eine solche Leistung müssen gewisse Kriterien erfüllt sein.
- So muss zunächst ein Unfall vorliegen.
Eine Unfallversicherung zahlt Leistungen, wenn Ihr aufgrund eines Unfalles eine bleibende Schädigung erleidet.
Für eine solche Leistung müssen gewisse Kriterien erfüllt sein.
Hierbei handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Grundsätzlich dürfen Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung anteilig kürzen. Dies bedeutet, dass Ihr eventuell auf einem Teil des Schadens sitzen bleibt. Mittlerweile gibt es allerdings Tarife, die darüber hinaus leisten. Jedoch schützt ein solcher Tarif nicht vor „Knöllchen“ aufgrund von fahrlässigem Verhalten!
Wo wird viel kommuniziert? Richtig – in einem Call-Center. Daher habe ich zu diesem Anlass ein paar Anekdoten aus Gesprächen mit Kunden zusammen gestellt.
Viel Spaß!
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Heute ist Freitag, der 13.
Händchen hoch, wer hat ein Problem damit?
Weihnachten und die dazu gehörenden Geschenke sind ja tendenziell was Schönes.
Was aber, wenn Ihr als Beschenkter mit der Gabe so gar nichts anfangen könnt? Zu groß? Zu klein? Braucht Ihr nicht? Habt Ihr schon? Oder einfach hässlich?
Das Zauberwort heißt: Umtauschen!
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Da ich in der Stadt wohne und nur selten ein Auto benötige, möchte ich mich beim Carsharing beteiligen.
Muss ich dafür eine eigene Kfz-Versicherung abschließen oder werde ich automatisch mitversichert?
Winterzeit, die Dächer liegen voller Schnee…
So schön es auch aussieht – es kann gefährlich werden!
Was, wenn das Dach die Schneemassen nicht mehr aushält?
Dauerschneefall: Das Dach meiner Garage droht einzustürzen, die Feuerwehr muss mit Spezialgerät aushelfen. Zahlt meine Haftpflichtversicherung den Einsatz?
In der Versicherungswirtschaft gibt es ein Sprichwort:
„Ein brennendes Haus kann nicht versichert werden.“
Das gleiche gilt für alle anderen Risiken der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es nicht.
Langer weißer Bart, rote Zipfelmütze, rote Kleidung, eventuell noch eine Brille – fertig ist die Weihnachtsmannmontur.
Doch was, wenn das Kostüm nicht richtig passt?
Ihr fahrt mit dem Auto und die Mütze rutscht Euch über die Augen…
Einschränkungen am Steuer durch Weihnachtsmann-Montur: Voller Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls oder Teilschuld?
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Ihr wollt noch was für Eure Altersvorsorge tun?
Dann solltet Ihr nicht länger warten und jetzt abschließen!
Denn:
Zum 01.01.2012 sinkt der Garantiezins von 2,25% auf 1,75%.
Und nicht nur das:
Das Mindest-Renteneintrittsalter ist ab dem 01.01.2012 nicht mehr 60, sondern 62 Jahre.
Doch was bedeutet das konkret?