Es ist schön, wenn im Mai wieder die Brautpaare tanzen und die Autokorsos hupen. Dabei ist dieser für viele schönste Tag des Lebens auch gleichzeitig vermutlich der mit Abstand teuerste. Dennoch sollte das Paar nicht für jeden Unsinn eine Versicherung abschließen.
Der Wonnemonat Mai ist wieder angebrochen, der klassische Monat also für das Ja-Wort vor dem Standesbeamten oder Altar. Es gibt schon ungewöhnliche Hochzeiten, wie dieses Video über einen nicht ganz alltäglichen Auszug aus der Kirche zeigt. Eine Hochzeit kann schon sehr, sehr lustig sein, zum Beispiel, wenn Braut und Pfarrer ins Wasser fallen.
Wann die Haftpflichtversicherung zahlt
Jetzt ist das Brautkleid womöglich ruiniert. Mindestens dieser bezifferbare Schaden muss also beglichen werden. Aber wer kommt dafür auf? Dafür gibt es eine einfache Regel: der Verursacher, also in diesem Fall der Trauzeuge. Ob dann auch die zuständige Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von ein paar Details ab: Ist nämlich der Trauzeuge ein Verwandter, dann zahlt sie nicht. Und auch beim Lebenspartner tritt sie nicht ein – angenommen, der Bräutigam hätte den Schubs verursacht, ist es also egal, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet ist oder nicht.
Sehr kompliziert wird es, wenn nun auch noch die komplette Hochzeit abgesagt wird. Denn der Verursacher und somit auch Versicherer hat durchaus ein Anrecht darauf, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. So könnte das Brautpaar dann auf vielen Kosten sitzen bleiben.
Es ist also in vielerlei Hinsicht besser, das Missgeschick mit Humor zu nehmen – auf jeden Fall hat dieses Brautpaar doch wirklich etwas, woran es sich ewig erinnern wird.
Spezielle Hochzeitsversicherungen sind eher unsinnig
Zuviel Spaß sollte man aber zumindest bei der alles entscheidenden Frage vor dem Standesamt vermeiden. Wer aus Scherz „nein“ sagt, hat womöglich Pech, wie ein Fall in Österreich zeigt. Denn der Standesbeamte versteht den Spaß qua Gesetz womöglich nicht – und dann gibt es eine Sperre und alle anschließenden Planungen werden kostspielig über den Haufen geworfen. Wobei es auf jeden Fall okay ist, auch mal zu lachen – dagegen hat auch der Beamte nichts.
Wenn übrigens die Braut doch nicht will, zahlt auch eine mögliche Hochzeitsversicherung nicht, die im gewissen Rahmen für die finanziellen Folgen einer Absage aufkommen kann. Allerdings ist die ohnehin ziemlich teuer, sodass der Sinn durchaus umstritten ist. Zumal: Viele Dinge lassen sich ja auch so – vielleicht mit Abschlägen – stornieren, wenn die Hochzeit wirklich ausfallen muss.
Nach der Hochzeit macht es hingegen durchaus Sinn, sich mal Gedanken über Versicherungen zu machen. Denn dabei kann das Paar viel Geld sparen. Bestes Beispiel: die Haftpflichtversicherung. Da sie ohnehin nicht die gegenseitigen Schäden von Lebenspartnern deckt, macht es keinen Sinn, zwei davon zu halten. Und der Paarvertrag ist deutlich günstiger als zwei Einzelverträge.
















