Die Hitzewelle rollt zum Ferienbeginn über Deutschland und macht auch Auto- und Motorradfahrern das Leben schwer. Von allen Seiten gibt es jetzt wieder Tipps, wie man eine Reise bei diesem Wetter möglichst gut übersteht: viel Flüssigkeit, ausreichend Pausen, Vermeidung von Fahrten in der Mittagshitze und so weiter… Während Autofahrern leichte, luftige und bequeme Kleidung empfohlen wird, sollten Motorradfahrer trotz der Hitze auf ihre Schutzkleidung nicht verzichten. Der AvD weist in seiner letzten Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass im Falle eines Unfalls Schmerzensgeldansprüche gekürzt werden können, wenn keine Motorradschutzkleidung getragen wird. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat einem Motorradfahrer die Schmerzensgeldansprüche von 25.000 EUR auf 14.000 EUR reduziert, weil er nur eine Stoffhose statt Schutzkleidung getragen hatte. Obwohl er den Unfall nicht verschuldet hatte, wären die Verletzungen nicht so schwer gewesen, wenn er sich entsprechend gekleidet hätte. Da bei 80 Prozent aller Motorradunfälle die Beine besonders betroffen sind, war für die Richter unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht das Fahren mit normaler Bekleidung unverantwortlich.
Also lieber „rein“ in die Klamotten…
Noch ein Nachsatz für Autofahrer: Autofahren mit Flipflops ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber ein Risiko! Das Gleiche gilt für High Heels, Clogs oder barfuß…Auf JuraBlogs findet ihr hierzu einen aktuellen Artikel.
| Tweet | Teilen |









