Mountainbike: Beim Sturz zahlt Krankenhauszusatzversicherung

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von: am: 30.08.2012 in: Versicherungsfragen
'Tour mit dem Mountainbike

'Tour mit dem Mountainbike

Rasant hinab mit dem Mountainbike. Das ist ein pures Vergnügen. Aber natürlich auch nicht ganz ungefährlich: Wenn dann doch mal ein Sturz passiert, zahlt die Krankenhauszusatzversicherung.

Abwärts geht es mit dem Mountainbike, über Stock und Stein. Und das beim 24-Stunden-Rennen rund um die Uhr. Als dann mitten in der Nacht das Telefon klingelt, ist schnell klar: Jemand ist gestürzt. Der Mann muss mit einer gebrochenen Schulter ins Krankenhaus. Das klingt nicht angenehm, die Schmerzen sind höllisch. Aber die Ärzte reparieren so etwas heutzutage routinemäßig.

Krankenhauszusatzversicherung sorgt für Komfort nach dem Sturz mit dem Mountainbike

Wenn der Schmerz stark ist, hat niemand Lust auf Gesellschaft. Spätestens jetzt wünscht sich jeder ein Einzelzimmer. Die Unfallversicherung zahlt allerdings nur, wenn der Unfall zu bleibenden Schäden führt – für die Krankenhauszusatzversicherung gilt diese Einschränkung nicht. Sie sorgt für zusätzlichen Komfort bei Unfällen. Und es ist für den Genesungsprozess sicherlich gut, wenn der Patient selbst bestimmen kann, welches Fernsehprogramm er schauen will oder ob das Fenster zu oder offen sein soll.

Unfallgefahr mit dem Mountainbike

Manche Unfälle mit dem Mountainbike sind dagegen eher skurril: Wenn eine Antilope genau in dem Moment den Weg kreuzt, in dem ein Fahrer mit seinem Bike vorbeirast, ist das einfach Pech.  Ein Wildwechsel-Warnschild hätte da sicher auch nichts genutzt. Vielfach passiert beim Sturz auch einfach nichts und die Abfahrt bietet fantastische Bilder. Das ist sicherlich die Regel – und der Reiz, mit dem Mountainbike „Downhill“ zu düsen, liegt ja gerade in diesen atemberaubenden Eindrücken.

Eins sollte aber jeder Mountainbiker immer beachten. Und zwar unabhängig davon, ob eine Krankenhauszusatzversicherung später zahlt: Sicherheit geht vor, ein Helm ist Pflicht. Das sehen übrigens auch die Gerichte so: Wer mit sportlichen Absichten mit dem Fahrrad und ohne Helm unterwegs ist, den trifft bei einem Fahrradunfall eine Mitschuld.

Das 24-Stunden-Rennenbedeutet für die Teilnehmer nicht nur Sport, sondern auch Spaß. Die Mitglieder des Mountainbike-Teams „Die Matschhühner“ zum Beispiel loben das Rennen in Duisburg, an dem sie in unterschiedlichen Teams teilnahmen. Und sie berichten: „Gute Nachricht vorweg: Alle vier kamen heile, wenn auch deutlich ausgepowert und schön mit Kohlenstaub schwarz bedeckt ins Ziel.“ Na ,das ist doch mal ein Argument fürs Mountainbiken.

Grill & Chill: Wenn das brennende Steak die Hausratversicherung fordert

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Grillen im Garten

Grillen im Garten

Es sieht gut aus, ein paar schöne Tage wird uns der ausgehende Sommer noch bescheren. Und dann heißt es: Kohle anzünden, Fleisch auf den Grill. Doch nicht immer brennt am Ende nur die Kohle, womöglich ein Fall für die Hausratversicherung.

Vor etwa zwei Monaten auf einer Geburtstagsparty. 30 Leute feiern da bei ein paar Kölsch in einem umfunktionierten Bauernhaus mitten auf dem Land. Und natürlich glüht auch in einer Ecke des großen Gartens der Holzkohle-Grill. Ein Windstoß treibt dann ein Papier unglücklich in die Kohle – und schon gibt es ein kleines Feuer, das auch den Rasen verglimmt. Zum Glück ist nicht viel passiert, denn mit ein paar Fußtritten war der Rasen wieder feuerfrei. Auch auf dem Grill gab es nur eine kleine Stichflamme, kein Grund zur Besorgnis also.

Hausratversicherung bezahlt beim Grill in Flammen

Ein paar verglimmte Grashalme sind nicht der Rede wert. Wenn allerdings durch das Grillfeuer größerer Schaden entsteht, dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden an Möbeln und Inventar der Wohnung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Grill nicht fahrlässig verwendet wurde. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn als Anzünder normales Benzin verwendet wird, was bei der Verwendung ohnehin schon gefährlich ist. Natürlich zahlt auch keine Versicherung, wenn der Grill im geschlossenen Wohnzimmer auf dem teuren Perserteppich steht.

Brandgefahr beim Grillen vermeiden

Ganz unabhängig davon, dass die Hausratversicherung zahlt: Mit Feuer spielt man nicht, das gilt auch für das Grillfeuer. Manchmal ist Grillen sogar von Amtswegen verboten, an anderen Stellen wie zum Beispiel am Strand sowieso nur eingeschränkt erlaubt. Auch der „Grillverband“ Barbecue Industry Association Grill mahnt zur Vorsicht: Bei Grill und Grillgut gibt es große Qualitätsunterschiede!. Nur DIN-EN oder TÜV-geprüfte Geräte sollten verwendet werden. Brennspiritus und Benzin gehören nicht in die Nähe eines Grills – und schon gar nicht als Anzünder darauf. Es gibt geprüfte feste oder flüssige Anzünder.

Dass das Grillfeuer zum Brand werden kann, ist eine bekannte Gefahr. In vielen Orten steht die Feuerwehr deshalb den Barbecue-Königen mit allgemeinen Tipps zum Thema Brandgefahr Grill zur Seite. So sollte zum Beispiel die Asche beim Holzkohlegrill immer mindestens 48 Stunden lang ausglühen.

Eigentlich fast alles Selbstverständlichkeiten – und alles andere als Spaßbremsen auf der nächsten Grillparty. Denn schließlich soll das Steak nur brutzeln und nicht lichterloh brennen. Zum Glück scheint der Spätsommer für diesen Genuss ja noch ein bisschen Gelegenheit zu bieten.

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